Eine kurze Bitte an alle Dummybegeisterte:

Bitte verwendet uns zur Verfügung gestellte Reviere VOR und NACH Seminaren/Prüfungen nicht ungefragt als Trainingsgelände.
Wir sind froh um jedes Revier, das wir nutzen können bzw. dürfen und wollen diese Möglichkeiten auf diese Art und Weise nicht verlieren. Es ist nicht leicht geeignete Reviere zu finden, in denen wir (immer mal wieder) Veranstaltungen durchführen können.
Wir bitten um Euer Verständnis!

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Mai 2020

drc Bereits in unserer Mitteilung vom 06.04.2020 mussten wir Sie darüber informieren, dass alle für den Zeitraum Mai 2020 geplanten DRC-Veranstaltungen aufgrund der Situation um die Verbreitung des Corona-Virus ebenfalls – wie schon die Veranstaltungen für März und April 2020 - abgesagt werden müssen..

Dieser Beschluss des DRC-Vorstandes basiert auf den Beschlüssen der Bundesregierung zur
geltenden Kontaktsperre und dem Verbot der Durchführung aller Vereinsaktivitäten im
Rahmen der Corona-Krise. Insofern behält die Veröffentlichung vom 06.04.2020 zur Absage aller DRC-Veranstaltungen und zur Durchführung von Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen bis einschließlich 31.05.2020 ihre Gültigkeit in vollem Umfang.

Darüber hinaus müssen leider alle Großveranstaltungen, wie Workingtests und Ausstellungen bis einschließlich 31.08.2020 abgesagt werden.

Trainingskurse durch Hundeschulen können - mit entsprechenden Einschränkungen - gemäß der aktuellen Beschlusslage in einzelnen Bundesländern wieder durchgeführt werden. Die Durchführung von Vereinsaktivitäten ist jedoch nach wie vor untersagt.

Ob Trainingsveranstaltungen auch im Rahmen der vom DRC angebotenen Gruppentrainings wieder angeboten werden können, obliegt der Entscheidung der örtlich zuständigen Behörden. Die einzelnen Bezirksgruppen können daher - nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes - eine Genehmigung für die Durchführung von
Trainingsveranstaltungen bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern und Behörden beantragen. Sofern diese Genehmigung im Einzelfall erteilt und diese Genehmigung vor der
evtl. Durchführung einer Trainingsveranstaltung dem DRC-Bundes-Vorstand vorgelegt wird, können Trainingsveranstaltungen – unter Einhaltung der gebotenen Auflagen – durchgeführt
werden.

Durch die Absage aller DRC-Veranstaltungen aufgrund der geltenden Corona- Beschränkungen können die nach den geltenden Zuchtordnungen vorgeschriebenen Zuchtzulassungsvoraussetzungen für einige Hunde nicht erbracht werden. Betroffene Züchter können sich bei der für ihre Rasse zuständigen Rassezuchtwartin über die im Rahmen der
Corona-Situation aktuell gültigen Regelungen zur Erteilung von Zuchtzulassungen informieren.

Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen Betroffenen für ihr Verständnis für die drastischen Maßnahmen, die aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation notwendig werden.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand